Wiederholt kam es zu Abmahnungen aufgrund der Nutzung von Google Fonts - auch Gemeindewebseiten sind betroffen. Dies kann aber verhindert werden und betrifft nur die Webseiten, die nicht über ChurchDesk laufen. Lesen Sie mehr dazu in diesem Artikel.
Bild: Arthur Osipyan/unsplash
Anfang des Jahres entschied das Landesgericht in München, dass die Nutzung der Google Fonts ohne die Einwilligung der jeweiligen Webseitenbesucher deren Datenrechte verletzt. Doch was genau sind Google Fonts und warum verletzen Sie die informellen Selbstbestimmungsrechte?
Google Fonts bezeichnet die 1400 Schriftarten, die Google in einem Verzeichnis der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten, diese Schriftart in die Webseite einzubinden. Bei der dynamischen Variante wird eine Verbindung von der Webseite zum Google-Server aufgebaut, da die Schriftart dort abgerufen wird. Bei dieser Kommunikation wird auch die IP-Adresse des Webseitenbesuchers mit übertragen werden, wofür dieser aber nicht zugestimmt hat, wodurch es datenschutzrechtlich problematisch wird.
ChurchDesk-Webseiten benutzen übrigens keine Google Fonts, weswegen Sie sich darüber keine Sorgen machen müssen, wenn Ihre Gemeindewebseite über ChurchDesk verwaltet wird! Was jedoch zu überprüfen ist, ist die Einbindung von Youtube-Videos oder Google-Captcha (siehe Ende des Blogartikels).
Für alle anderen gilt es, die Anwendung der Google Fonts auf der Webseite baldmöglichst zu überprüfen, denn da der Kläger vor dem Landgericht gewonnen hat, gibt es mittlerweile immer mehr Klagen in ganz Deutschland. Wenn Ihre Gemeinde eine solche Klage erhält, wird vielerorts davon abgeraten, diese gleich zu bezahlen. Überprüfen Sie aber auf jeden Fall die Einbindung der Google Fonts. Auf der Website der Digitalfahrschule findet sich dazu eine detaillierte Anleitung. Wenn Sie online danach suchen, finden Sie auch noch weitere Webseiten zur Überprüfung von Google Fonts.
Ein weiteres Problem ist die Einbettung von Youtubevideos, da hier Google Fonts weiterhin geladen werden. Wie im Blog der Netzialisten weiter nachzulesen ist, kann dies mit einem diesem Plugin umgangen werden.
ChurchDesk-Nutzer können das Problem auch mithilfe von "Linkkarten" umgehen, der/die Webseitenbesucher*in wird dann auf Youtube weitergeleitet und befindet sich nicht mehr auf ihrer Webseite, wenn die Daten übertragen werden.
Diese Möglichkeit der Verlinkung ist am sichersten und am einfachsten, allerdings ist der Inhalt des Videos dann nicht auf der eigenen Seite abrufbar und die WebsitebesucherInnen werden beim Klick auf den Link zu YouTube weitergeleitet, statt auf der Website zu bleiben.