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ChurchDesk Tipps: Was bedeutet die neue EU Datenschutz-Grundverordnung für Ihre Gemeinde?

Geschrieben von Christian Steffensen | 12.09.18 15:18

In diesem Artikel erfahren Sie, wie diese Veränderungen Ihre Gemeinde beeinflussen und wie ChurchDesk Ihnen helfe kann, die neue Datenschutzverordnung einzuhalten.

Über die DSGVO

Wenn Sie personenbezogene Daten verwalten, ist der 25. Mai 2018 ein Datum, welches Sie im Auge behalten müssen. An dem Tag tritt eine neue Datenschutzverordnung in Kraft, die weit höhere Anforderungen an die Kirchen stellt, um personenbezogene Daten angemessen zu verwalten und zu schützen.

Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (EU-DSGVO) in Kraft. Die Evangelische Kirche in Deutschland hat ihr Datenschutzrecht (DSG-EKD) an die DSGVO angepasst. Am 15.11.2017 wurde das Gesetz durch die 12. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland auf ihrer 4. Tagung beschlossen. Die Grundstruktur des neuen DSG-EKD 2018 lehnt sich stark an die DSGVO an.

Das neue Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland wurde am 15.11.2017 beschlossen.

Daten über Ihre Mitglieder sind ein wesentlicher Bestandteil Ihrer täglichen Arbeit

Natürlich bedeutet eine Gesetzgebung nicht, dass Sie es vermeiden sollten, Daten über Ihre Gemeindemitglieder oder andere Personen, die mit Ihrer Kirche interagieren, zu sammeln. Im Gegenteil: Das Führen von Statistiken und Speichern wichtiger Informationen ist eine eine großartige Möglichkeit, Menschen besser zu erreichen und engere Verbindungen aufzubauen. Sie können so zielgerichtet Angebote entwickeln und über Veranstaltungen informieren, die Ihre Gemeinde zu dem besonderen Ort machen, der er ist.

Der Zweck dieses Artikels besteht darin, Ihnen zu helfen, die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen, damit Sie sich auf das konzentrieren können, was für Ihre Kirche wirklich wichtig ist: Die Arbeit in und mit Ihrer Gemeine.

Das Sammeln von Daten ist ein natürlicher Teil Ihrer Arbeit und wir können Ihnen dabei helfen, dies auf einfache, sichere und konforme Weise zu tun. So brauchen Kirchenleitung und Mitglieder weniger Zeit damit verbringen, sich um die Einhaltung eines komplexen neuen Regelwerks zu sorgen und haben mehr Zeit für ihre Arbeit.

Wie immer bedeutet ChurchDesk weniger Verwaltung und mehr Kirche.

Wie kann ChurchDesk Ihnen helfen?

Die Gesetzesänderung stellt eine große Herausforderung für die Kirchen dar, wobei Regelmissachtungen ernsthafte Konsequenzen bedeuten können. Durch die Wahl eines Kirchenverwaltungssystems wie ChurchDesk können Kirchen ihre Datenverarbeitungspraxis in mehreren Bereichen verbessern.

Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern, ohne von rechtlichen Details und unverständlichen Fachbegriffen überwältigt zu werden, haben wir eine Checkliste vorbereitet, auf die Sie sich beziehen können. Wir stehen auch gerne persönlich zur Verfügung, wenn Sie Fragen haben. Senden Sie uns einfach eine E-Mail an support@churchdesk.com oder rufen Sie uns an.

Die ChurchDesk Checkliste zur Einhaltung der DSG-EKD

Update: Wir haben vor Kurzem unseren "Fahrplan" für die DSGVO veröffentlicht. Hier stellen wir die Funktionen vor, die ChurchDesk eingeführt hat, um Ihnen zu helfen DSGVO-konform zu werden.

1. Datenverarbeitungsvereinbarung

Als Kirche benötigen Sie eine Datenverarbeitungsvereinbarung mit allen Software-Anbietern, die Sie für den Umgang mit personenbezogenen Daten verwenden. ChurchDesk bietet allen Kunden eine Vereinbarung, die speziell für Kirchen entwickelt wurde, um sicherzustellen, dass sie mit gereingem Aufwand alle Regeln einhalten können. Sobald Sie Kunde werden, erhalten Sie unsere Datenverarbeitungsvereinbarung.

Hier erfahren Sie, wo Sie die Rechtsdokumente finden und unterschreiben können

2. Angemessene Zugangs- und Erlaubniskontrolle

ChurchDesk bietet bereits eine individuelle Zugriffs- und Berechtigungssteuerung, um eine angemessene Zugangs-Kontrolle zu gewährleisten. Wir wollen jedoch weiter gehen und es ermöglichen, die Zusammenarbeit innerhalb der Kirche zu verbessern und gleichzeitig die Sicherheit zu erhöhen. Dies bedeutet, dass eine Kirche in der Lage sein wird, Zugriff auf ausgewählte Datensätze in unseren Anwendungen zu gewähren - das Kontakt-, Formular- und Intranet-Modul betreffend.

Hier erfahren Sie, wie ChurchDesk Ihre Zugriffskontrolle verbessert

3. Daten gehören den Menschen, nicht der Kirche

Das Recht, vergessen zu werden

Selbst wenn Sie Ihr Einverständnis gegeben haben, dass Ihre Daten gespeichert werden dürften, besitzen Sie letztendlich immer noch Ihre Daten selbst und haben das Recht, diese zu verwalten - einschließlich des Rechts, vergessen zu werden. Sie können jederzeit alle Ihre Daten, sowohl als Benutzer als auch als Kontakt, anfordern und diese vollständig löschen lassen. Sie tun dies, indem Sie direkt bei ChurchDesk anfragen, um zu vermeiden, dass versehentlich Daten gelöscht werden. Sobald Ihre Daten vollständig gelöscht sind, können diese auch nicht mehr aus einer früheren Sicherung abgerufen werden

Sehen Sie alle Ihre Daten ein

Bereits heute können wir Ihnen auf Anfrage alle Daten über Ihr Benutzer-Konto oder Kontakt-Profil zur Verfügung stellen. Die Daten werden auf einer sicheren URL zur Verfügung gestellt.

Aktualisierte und korrekte Daten

Heute machen wir es Ihnen bereits sehr einfach, sicherzustellen, dass Sie aktuelle und korrekte Informationen über die Personen haben, mit denen Sie als Kirche zusammenarbeiten. Dies geschieht Dank der vollständigen Integration der Formular- und Kontakte-Module. Es ist wichtig, korrekte Daten zu haben und sicherzustellen, dass diese aktualisiert werden.

Hier erfahren Sie mehr darüber, wie ChurchDesk Ihnen bei der Datenverwaltung hilft.

4. Zustimmung

Ein Grundprinzip der DSGVO besteht darin, es einer Person leicht zu machen, zu verstehen, wozu sie ihre Zustimmung gegeben hat. Wir haben es leicht gemacht, eine Möglichkeit zum Speichern und Verwenden der erforderlichen Einwilligungstypen zu implementieren und diese einfach per Drag & Drop in ein Formular einzufügen.

Hier erfahren Sie, wie Sie mit ChurchDesk Zustimmungen einholen können.

5. Doppelte Einwilligung oder erneute Zustimmung

ChurchDesk wird es Ihnen möglich machen, eine doppelte Einwilligungen einzuholen, bei der die/der Betreffende ihre/seine Zustimmung bestätigen muss. Auch wird es möglich sein erneute Zustimmungen einzuforden, wenn sich erforderliche Einwilligungen geändert haben oder unzureichend dokumentiert wurden.

Erfahren Sie hier, wie Sie in ChurchDesk "Doppelte Einwilligungen" aktivieren können.

6. Datenschutz-Bestimmungen

Wie alle Organisationen sind Sie verpflichtet, zu informieren und zu dokumentieren, wie Sie Daten verarbeiten, wer für die Sicherheit verantwortlich ist, wie lange Daten gespeichert werden usw. Diese Dokumentation muss für alle Besucher Ihrer Internetseite oder andere, die Ihre Formulare ausfüllen einfach zu finden sein.

Erfahren Sie hier, wie ChurchDesk Ihnen hilft, Ihre Datenschutz-Bestimmungen zugänglich zu machen.

Weitere Informationen

Wir haben einige Artikel zusammengestellt, die Ihnen eine gute Einführung in den Inhalt der DSGVO geben und wie Sie deren Anforderungen erfüllen können:

Brauchen Sie Hilfe oder Beratung?

Wir sind hier, um Ihnen zu helfen, sich auf den 25. Mai 2018 vorzubereiten und sicherzustellen, dass Ihre Kirche die Anforderungen des angepassten DSG-EKD erfolgreich umsetzt.

Wenn Sie noch nicht mit der Implementierung begonnen haben, empfehlen wir Ihnen dringend, mit den ersten Schritten zu beginnen. Es gibt einige Aspekte, deren Missachtung zu Konsequenzen führen kann und es ist in unser aller Interesse, dass Sie Ihre Mission fortsetzen und Ihre Kirche reibungslos führen können.

Wir stehen zur Verfügung, wenn Sie Fragen haben. Senden Sie uns einfach eine E-Mail an support@churchdesk.com oder rufen Sie uns an.