Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wird Barrierefreiheit auf nahezu allen Webseiten im Juni 2025 zur Pflicht – das gilt in bestimmten Fällen auch für die Webseiten von Kirchengemeinden. Wir geben Ihnen in diesem Blogartikel einen Überblick darüber, was Sie für Ihre Webseite beachten müssen, um Ihre Webseite barrierefrei zu gestalten und das BFSG korrekt einzuhalten. Wir laden Sie außerdem herzlich ein, an unserem kostenlosen Informationsevent am 24. April 2025 um 15 Uhr teilzunehmen oder unseren Service zur Aktualisierung Ihrer Webseite zu nutzen.
Das BFSG soll eine digitale Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen ermöglichen. Es definiert Anforderungen zur Barrierefreiheit an digitale Angebote und tritt ab dem 28. Juni 2025 in Kraft. Anders als die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) betrifft das BFSG auch kirchliche Webseiten.
Die Anforderungen orientieren sich an der europäischen Norm EN 301 549, die auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 basiert. Für Websites bedeutet dies die Einhaltung der Konformitätsstufe AA. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder von bis zu 100.000€.
Die Anforderungen der Konformitätsstufe AA können Sie im Detail hier nachlesen.
Aber auch ohne das neue Gesetz ist das Thema Barrierefreiheit für Gemeindewebseiten relevant. Das Angebot Ihrer Gemeinde soll möglichst niemanden ausschließen. Eine barrierefreie Webseite gehört zu einer einladenden Kirche dazu.
Um eine Nutzung von Webseiten für möglichst viele Menschen zu ermöglichen, wird Barrierefreiheit Pflicht für die meisten Webseiten. Das dahinterstehende Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt eine entsprechende EU-Richtlinie um. Das kann auch Kirchengemeinden betreffen. Auf der Informationsseite der EKD heißt es dazu: “Das BFSG gilt für nahezu alle Arten von Webseiten und mobilen Anwendungen, die für den deutschen Markt entwickelt oder bereitgestellt werden, wenn ein ‘Dienst’ angeboten wird. Was für öffentliche Einrichtungen schon länger gilt (BGG und weitere), wird mit dem BFSG nun auch auf privatwirtschaftliche Unternehmen ausgeweitet. Dies schließt auch kirchliche Anbieter ein, die digitale Dienstleistung zur Verfügung stellen. Darunter fallen alle Möglichkeiten etwas online zu buchen, reservieren oder zu kaufen, aber auch die Möglichkeit online eine Spende zu tätigen.”
Sobald eine Kirchengemeinde also auf ihrer Webseite die Möglichkeit zur Buchung anbietet oder eine Spendenmöglichkeit bereitstellt, greift das BFSG. Ausgenommen werden laut EKD nur Kleinstunternehmen, also Gemeinden mit weniger als 10 Mitarbeitenden oder unter 2 Millionen Euro Umsatz. Wichtig ist hier, dass die Ausnahme am Domaininhaber festgemacht wird: “Wenn etwa die Landeskirche ihren Kirchengemeinden und anderen Einrichtungen die entsprechenden Webseiten zur Verfügung stellen, könnte sich diese nicht auf die Ausnahme der Kleinstunternehmer berufen.” (Quelle: EKD)
Am 28. Juni tritt das BFSG in Kraft. Gehen Sie also alle Unterseiten und Inhalte Ihrer Gemeindewebseite durch und stellen Sie sicher, dass Sie spätestens bis zum 28. Juni 2025 die Anforderungen der Konformitätsstufe AA einhalten.
Wenn Sie den ChurchDesk Webseitendesigner nutzen, finden Sie in diesem Helpdesk-Artikel eine Anleitung, wie die Anforderungen im ChurchDesk Webseitendesigner umzusetzen sind.
Jede von ChurchDesk-Expert:innen erstellte, transferierte oder migrierte Webseite hat zum Zeitpunkt der Übergabe die Anforderungen der Konformitätsstufe AA erfüllt. Bei Änderungen Ihrerseits an der Webseite (z.B. Änderungen der Farbe oder Upload von Bildern ohne Alternativ-Text) ist es möglich, dass diese Anforderungen nun nicht mehr erfüllt sind. Überprüfen Sie also bitte unbedingt, ob Sie die Anforderungen weiterhin erfüllen und aktualisieren Sie Ihre Webseite entsprechend. Wir laden Sie herzlich ein, an unserem kostenlosen Informationsevent am 24. April, 15 Uhr teilzunehmen. Wir werden dort einen Überblick über die Anforderungen geben und Ihre Fragen beantworten.
Im ChurchDesk Webseitendesigner haben Sie alle Werkzeuge, um Ihre Webseite selbst zu aktualisieren. Weil mehrere Gemeinden auf uns zugekommen sind, um Hilfe bei der Umstellung zu erhalten, haben wir als zusätzliche Option einen Service zur Barrierefreiheit eingerichtet.
Falls Sie also auf Nummer sicher gehen möchten oder Zeit und Aufwand sparen möchten, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Seite von unseren Expert:innen auf das korrekte Level der Barrierefreiheit aktualisieren zu lassen. Bis zum 1. Juni 2025 können Sie diesen Service mit 25% Rabatt buchen (440€ statt 550€ zzgl. MwSt.).